Basiswissen für Optionsschein-Investoren
Aktuelles Thema: Erste Grundlagen

Arten: Sehr große Auswahl und Vielfalt!

Empfehlung der Redaktion
Gewinne mit fallenden Kursen:
Reines Hebelzertifikate- und Turbozertifikate Echtgeld-Musterdepot zum nachbilden
Hebelzertifikate-Trader Börsenbrief
- jetzt Gratis testen
Der regelrechte Boom bei Optionsscheinen in den letzten Jahren hat auch einen Boom unterschiedlicher Optionsscheinarten mit sich gebracht. Die gebräuchlichste Einteilung wird nach der Art des Basiswertes getroffen. Für den Optionsschein-Investor ist dieser Abschnitt nicht von sehr großer Bedeutung für den späteren Anlageerfolg. Er sollte lediglich wissen, dass es Optionsscheine auf unterschiedliche Arten von Basiswerten gibt.

Die so genannten Stock Warrants, oder Aktienoptionsscheine, sind Optionsscheine, deren Basiswert eine Aktie ist. Sie haben mit etwas weniger als die Hälfte den größten Anteil am Optionsscheinmarkt. Bei der überwiegenden Mehrheit dieser Optionsscheine handelt es sich um sogenannte Naked Warrants. Im Gegensatz zu den Traditionellen Optionsscheinen werden die Naked Warrants nicht von Unternehmen in Verbindung mit einer Optionsanleihe ausgegeben. Statt dessen werden sie vor allem von Banken und Wertpapierhandelshäusern emittiert.
Eine Untergruppe der Naked Warrants bilden die so genannten Covered Warrants. Das klingt auf den ersten Blick vielleicht etwas verwirrend, ist es aber keineswegs. Covered ist in diesem Fall nämlich nicht als das Gegenstück zu naked zu verstehen. Es bedeudet lediglich, dass der Emittent des jeweiligen Optionsscheins die zugrunde liegenden Basiswerte zur Sicherstellung der Lieferansprüche des Optionsscheininhabers bei Ausübung des Optionsrechts in einem Depot verwahrt.

Optionsscheine, deren Basiswert ein Index (z.B. der DAX oder der Dow Jones-Index) ist, werden als Index Warrants, oder Indexoptionsscheine bezeichnet. Sie haben mit rund 30 Prozent den zweitgrößten Anteil am Optionsscheinmarkt. Im Gegensatz zu Aktienoptionsscheinen ist jedoch ein Index als Basiswert kein effektiv lieferbares Bezugsobjekt. Daher kann hier keine Ausübung des Optionsrechtes erfolgen. Es besteht somit nur der Anspruch auf eine entsprechende Ausgleichszahlung. In diesem Fall spricht man auch von Barausgleich oder Cash Settlement.

Liegt einem Optionsschein eine Währung als Basis zugrunde, spricht man von einem Currency Warrant, also einem Währungsoptionsschein. Ein solcher Schein berechtigt seinen Inhaber, einen festgesetzten Betrag einer bestimmten Währung innerhalb einer bestimmten Frist zu dem vorab vereinbarten Wechselkurs zu kaufen bzw. zu verkaufen. Währungsoptionsscheine machen rund 20 Prozent aller Optionsscheine aus.

Den Bond Warrants liegen als Basiswert Anleihen zugrunde. Daher ist die Bezeichnung Zinsoptionsschein etwas irreführend, aber dennoch die gebräuchliche Bezeichnung. Ein solcher Schein berechtigt zum Bezug bzw. Verkauf einer Anleihe zu einem festgelegten Anleihekurs. Zinsoptionsscheine machen weniger als zehn Prozent des Optionsscheinhandels aus.

... ...bitte hier weiterlesen (OS handeln vs. OS ausüben)


top
© 2001 www.muster-aktien.de