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Basiswissen
für Optionsschein-Investoren
Aktuelles Thema: Erste Grundlagen
Bezugsverhältnis:
Wie viele Optionsscheine sind nötig?
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Dass sich mit einem
Optionsschein nicht immer auch genau ein Stück des Basiswertes
durch Ausübung des Optionsrechtes beziehen lässt, haben
Sie bereits gesehen. Zu beachten ist daher das Bezugsverhältnis
eines Optionsscheins, auch Kontraktgröße genannt. In der
Regel wird das Bezugsverhältnis als Verhältniszahl angegeben.
Dieses Verhältnis sagt aus, wie viele Optionsscheine benötigt
werden, um bei Ausübung des Optionsrechtes genau eine
Einheit des Basiswertes zu beziehen. Benötigt man beispielsweise
50 Stück eines Aktienoptionsscheins, um genau eine Aktie zu erwerben,
so ist das Bezugsverhältnis in diesem Fall 50:1. Allerdings
ist etwas Vorsicht geboten, denn oft wird das Bezugsverhältnis
auch in umgekehrter Form - also in unserem Beispiel dann 0,02 (1 :
50) angegeben. Eine entsprechende Legende gibt darüber jedoch
leicht Aufschluss.
In der Regel
sind zwischen einem und hundert Optionsscheine zum Bezug eines Basiswertes
nötig. Der umgekehrte Fall, dass ein Optionsschein zum
Bezug mehrerer Basisobjekte berechtigt, ist mit Ausnahme von
Währungsoptionsscheinen eher selten.
Die Ausübung
des Optionsscheinrechtes wird in beinahe 99 Prozent der Fälle
nicht vollzogen. Denn Optionsscheine werden vorher selbst wieder
verkauft, um von der Kurssteigerung des Optionsscheines selbst zu
profitieren ohne den Umweg über den Bezug der Aktien (des jeweiligen
Basiswertes). Dazu mehr am Ende des Grundlagen-Kapitels
Somit können
Sie eigentlich bis auf einige Einschränkungen auch jede
beliebige Optionsschein-Anzahl kaufen und verkauften, unabhängig
vom Bezugsverhältnis, falls der Investor nicht die Aussübung
seines Optionsscheinrechtes beabsichtigt.
Lesen Sie auf der nächsten Seite, höhere prozentuale Kursveränderungen
aufzeigen als ihre Basiswerte.
...
...bitte hier weiterlesen
(der Hebeleffekt)
©
2001 www.muster-aktien.de
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