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Basiswissen für Optionsschein-Investoren
Aktuelles Thema: Erste Grundlagen

Bezugsverhältnis: Wie viele Optionsscheine sind nötig?

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Dass sich mit einem Optionsschein nicht immer auch genau ein Stück des Basiswertes durch Ausübung des Optionsrechtes beziehen lässt, haben Sie bereits gesehen. Zu beachten ist daher das Bezugsverhältnis eines Optionsscheins, auch Kontraktgröße genannt. In der Regel wird das Bezugsverhältnis als Verhältniszahl angegeben. Dieses Verhältnis sagt aus, wie viele Optionsscheine benötigt werden, um bei Ausübung des Optionsrechtes genau eine Einheit des Basiswertes zu beziehen. Benötigt man beispielsweise 50 Stück eines Aktienoptionsscheins, um genau eine Aktie zu erwerben, so ist das Bezugsverhältnis in diesem Fall 50:1. Allerdings ist etwas Vorsicht geboten, denn oft wird das Bezugsverhältnis auch in umgekehrter Form - also in unserem Beispiel dann 0,02 (1 : 50) angegeben. Eine entsprechende Legende gibt darüber jedoch leicht Aufschluss.

In der Regel sind zwischen einem und hundert Optionsscheine zum Bezug eines Basiswertes nötig. Der umgekehrte Fall, dass ein Optionsschein zum Bezug mehrerer Basisobjekte berechtigt, ist mit Ausnahme von Währungsoptionsscheinen eher selten.

Die Ausübung des Optionsscheinrechtes wird in beinahe 99 Prozent der Fälle nicht vollzogen. Denn Optionsscheine werden vorher selbst wieder verkauft, um von der Kurssteigerung des Optionsscheines selbst zu profitieren ohne den Umweg über den Bezug der Aktien (des jeweiligen Basiswertes). Dazu mehr am Ende des Grundlagen-Kapitels

Somit können Sie eigentlich bis auf einige Einschränkungen auch jede beliebige Optionsschein-Anzahl kaufen und verkauften, unabhängig vom Bezugsverhältnis, falls der Investor nicht die Aussübung seines Optionsscheinrechtes beabsichtigt.

Lesen Sie auf der nächsten Seite, höhere prozentuale Kursveränderungen aufzeigen als ihre Basiswerte.

... ...bitte hier weiterlesen (der Hebeleffekt)


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