Die
Idee: Was ist denn nun ein Optionsschein?
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"Mit Optionsscheinen
verbrennt man sich blos die Finger, das Risiko ist viel zu hoch!"
Solche Aussagen sind leider viel zu oft zu hören, wenn unter
Börsianern mal das Wort "Optionsscheine" fällt.
Derartige Zweifel sind jedoch oft in mangelndem Verständnis für
die Funktionsweise von Optionsscheinen begründet, auch wenn man
die Risiken nicht außer Acht lassen darf. Daher möchten
wir Ihnen im Folgenden einen detaillierteren Einblick in die Welt
der Optionsscheine geben, damit Sie das Risiko selbst einschätzen
können.
Die Idee
der Optionsscheine, für die auch häufig der aus dem
Englischen stammende Begriff warrant
benutzt wird, ist im Prinzip recht einfach. Sie bezahlen heute einen
bestimmten Betrag und erhalten hierfür das Recht, bis
zu oder an einem späteren Zeitpunkt eine Aktie, eine
bestimmte Menge einer Währung oder Ähnliches kaufen
bzw. verkaufen zu dürfen. Diesen Zeitpunkt nennt man den
Verfallstermin. Wird der Optionsschein
bis zu diesem Zeitpunkt nicht verkauft oder das Optionsrecht nicht
wahrgenommen (die sogenannte Ausübung),
so verfällt er wertlos.
Warum
sollte Ich nun für das Recht bezahlen, eine Aktie kaufen zu
dürfen, wenn ich die Aktie selbst bereits kaufen kann?
Diese Frage
ist natürlich richtig, doch das Besondere beim Optionsschein
ist aber: Dass Sie bereits heute wissen, zu welchem Kurs Sie
die Aktie später kaufen dürfen.
Ein Beispiel:
Stellen Sie sich vor, Sie rechneten im Oktober 2001 mit einer starken
Kurssteigerung der Allianz-Aktie und besäßen einen Optionsschein,
mit dem Sie die Aktie zu einem späteren Zeitpunkt für
220 Euro kaufen können. Wenn der Aktienkurs dann deutlich über
220 Euro läge, beispielsweise bei 292 Euro, bekämen Sie
die Aktie immer noch für 220 Euro. - Nicht schlecht, oder?
Und wenn
der Aktienkurs unter 220 Euro fiele, müssten Sie die Aktie
gar nicht kaufen. Denn
mit einem Optionsschein erwerben Sie nur das Kaufrecht, nicht
aber eine Kaufpflicht.
Aber: Fällt die Aktie also unter den vereinbarten Preis,
so verzichten Sie einfach auf Ihr Recht und lassen den Optionsschein
verfallen. Das klingt auf den ersten Blick nicht weiter dramatisch,
Sie sollten sich aber bewusst machen, dass in diesem Fall Ihr Optionsschein
nichts mehr wert ist. Sie hätten also das gesamte eingesetzte
Kapital verloren.
Bisher war vorwiegend
von Optionsscheinen die Rede, die Sie zum Kauf berechtigen.
Diese Optionsscheine werden auch als Call-Optionsscheine
bezeichnet. Daneben gibt es noch Verkaufsoptionsscheine,
so genannte Put-Optionsscheine.
Damit erwerben Sie das Recht, z. B. eine Aktie später zu einem
heute festgelegten Preis verkaufen zu dürfen. Ein solcher Put
kann sich bei richtiger Auswahl des Scheines und korrekter Anwendung
(siehe dazu später) immer dann lohnen, wenn Sie mit sinkenden
Kursen rechnen.
Im Gegensatz
zu Aktien werden Optionsscheine in der Regel von Banken herausgegeben.
Den Herausgeber eines Optionsscheins bezeichnet man als Emittenten.
Dieser garantiert die Ausübung des Optionsscheins. Bei der
Ausübung kommt es übrigens häufig gar nicht zum tatsächlichen
Erwerb (Call) bzw. zum Verkauf (Put) der Aktien, sondern es findet
ein so genannter Barausgleich
statt (auch Cash Settlement genannt). Beim Barausgleich wird der
Differenzbetrag zwischen dem vorher vereinbarten Preis und dem aktuellen
Marktwert der Aktie ermittelt und dann von der Bank an Sie ausgezahlt.
Nun haben Sie
eine erste Vorstellung davon, was unter einem Call und einem Put
zu verstehen ist. Bevor wir tiefer in die Welt der Optionsscheine
vordringen können, wollen wir Ihnen zunächst noch einige
Grundbegriffe erläutern.
...
bitte
hier weiter lesen (Grundbegriffe)