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Das kleine Anleger-Lexikon
A
Agio (Aufgeld)
Der Betrag, der bei der Neuausgabe von Wertpapieren den Nennbetrag
übersteigt.
Aktie
Die Urkunde, die ihrem Inhaber (Aktionär) einen Anteil am
Grundkapital einer
Aktiengesellschaft und bestimmte Unternehmensrechte verbrieft.
Man
unterscheidet:
lnhaberaktie
Namensaktie
Stammaktie:
Gewährt dem Inhaber die normalen durch das Aktiengesetz festgelegten
Anteilsrechte;
Vorzugsaktie:
Aktie mit Sonderrechten (z.B. Dividendenvorzug, garantierte Mindestdividende),
jedoch in der Regel ohne Stimmrecht.
Aktiengesellschaft
(AG)
Handelsgesellschaft, deren Gesellschafter (Aktionäre) mit
Einlagen an dem in
Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind, wobei ihre Haftung
auf die Einlage beschränkt ist.
Amtlicher
Handel
Breitestes Marktsegment der Börse mit den strengsten Zugangsvoraussetzungen
und amtlicher Feststellung (Notierung) der Kurse.
Anleihe
Sammelbezeichnung für alle Schuldverschreibungen bzw. Obligationen
mit festem (in Einzelfällen auch variablem) Zinssatz und
vereinbarter Laufzeit.
Arbitrage
Ausnutzung von Kursunterschieden derselben Wertpapiere an verschiedenen
Wertpapierbörsen zum gleichen Zeitpunkt.
Aufsichtsrat
Oberstes Kontrollorgan einer Aktiengesellschaft.
B
Baisse
Längere Zeit anhaltende Kursrückgänge auf breiter
Front.
behauptet
Gibt der Kurs eines Wertpapiers trotz großer Verkaufsaufträge
nicht nach, so hat er sich "behauptet".
Belegschaftsaktien
Ausgabe von Aktien eines Unternehmens an die Belegschaft; in der
Regel zu einem Vorzugskurs. Unmittelbarste Form der Beteiligung
von Arbeitnehmern am Produktivvermögen.
bestens
Zusatz zu einem Verkaufsauftrag für Wertpapiere, der ohne
Kursbindung (Limit) vollzogen werden soll.
Bezugsrecht
Anspruch des Aktionärs auf einen seinem Aktienbesitz entsprechenden
Anteil an neuen Aktien bei Kapitalerhöhungen einer Aktiengesellschaft.
Der Anspruch kann selbständig veräußert werden.
billigst
Zusatz zu einem Kaufauftrag für Wertpapiere, der ohne Kursbindung
(Limit) ausgeführt werden soll.
Börsenrat
Oberstes Organ der Börse, dem u.a. die Überwachung der
Geschäftsführung (vgl. Aufsichtsrat bei der Aktiengesellschaft)
obliegt.
Bogen
Zu einem Wertpapier gehörende, getrennte Urkunde, die in
Unterabschnitte (Zinsscheine oder Dividendenscheine) eingeteilt
ist. Die Abschnitte müssen zur Zins- bzw. Dividendenzahlung
vorgelegt werden.
Bonus
Neben der Dividende gewährte zusätzliche Sondervergütung.
BOSS-CUBE
kombiniertes System zur Weiterleitung von Börsenorders per
Datenleitung (BOSS = Börsen-Order-Service-System) und zur
Unterstützung der Kursfindung (CUBE = Computer-Unterstütztes-Börsenhandels-
und Entscheidungssystem)
Brief
Börsenbezeichnung für Wertpapierangebote.
C
Courtage
Gebühr des Maklers, die von beiden Partnern, zwischen denen
er ein Geschäft vermittelt hat, zu bezahlen ist.
D
DAX
Deutscher Aktienindex. Gemeinsamer Index der deutschen Wertpapierbörsen
auf der Grundlage von 30 ausgesuchten deutschen Aktienwerten.
Basis für Indexkontrakte im Rahmen der Deutschen Terminbörse.
Depot
Die Verwahrung von Wertpapieren gegen Gebühren bei einer
Bank, wobei auch die Verwaltung (z.B. Einziehen der Dividende
oder Zinsen und die Ausübung von Bezugsrechten) mit einbezogen
ist.
Disagio
(Abgeld)
Unterschied zwischen dem Nennwert eines festverzinslichen Wertpapiers
und seinem darunterliegenden Ausgabekurs.
Dividende
Gewinnausschüttung einer Aktiengesellschaft, die in DM je
Aktie angegeben wird.
Dividendenrendite
Verhältnis der Dividende zum jeweiligen Börsenkurs.
E
Effekten
Sammelbegriff für Wertpapiere.
Eigenkapital
Das dem Unternehmen selbst gehörende Kapital.
Einführungskurs
Kurs bei der ersten Notiz von Wertpapieren an einer Börse.
Einheitskurs
(Kassakurs) Für manche Wertpapiere wird während der
Börsenzeit der Kurs nur einmal festgesetzt und nicht fortlaufend.
Zu diesem Einheitskurs werden alle nicht oder entsprechend limitierten
Geschäfte abgewickelt. Einheitskurse werden berechnet a)
für Wertpapiere, die nicht zur variablen Notierung zugelassen
sind, b) bei zur variablen Notierung zugelassenen Wertpapieren
für solche Aufträge, die die vorgeschriebene Mindeststückzahl
nicht erreichen.
Emission
Ausgabe von Wertpapieren, d.h. ihre Unterbringung im Publikum
und Einführung in den Handel.
Emittent
Unternehmen oder öffentliche Körperschaft, die Aktien
bzw. Rentenwerte oder Genußscheine ausgibt.
Eröffnungskurs
Der zu Beginn der Börse bei den fortlaufend gehandelten Papieren
festgestellte Kurs.
F
Festverzinsliche Wertpapiere
Alle Wertpapiere, die während ihrer gesamten Laufzeit zu
einem vereinbarten festen (unveränderlichen) Satz verzinst
und zu festgelegten Bedingungen (Terminen) getilgt (= zurückgezahlt)
werden, z.B. Anleihen, Kommunalobligationen, Pfandbriefe und Bankschuldverschreibungen.
fixen
Verkauf von Wertpapieren, die der Verkäufer noch gar nicht
hat (Leerverkauf) für einen späteren ("fixen")
Termin. Er hofft, sie bis zum Erfüllungstermin billiger erwerben
zu können.
Freiverkehr
Handel in Wertpapieren, die weder zur amtlichen Notierung noch
zum Geregelten Markt zugelassen sind.
Freiverkehrsausschuß
Gremium, das über die Einbeziehung von Wertpapieren in den
Freiverkehr beschließt.
Fremdkapital
Geldmittel, die sich ein Unternehmen geliehen hat.
fungibel
Waren oder Werte, die untereinander vertretbar, gegenseitig austauschbar
sind.
G
Genußschein
Zwischen Aktie und Anleihe einzustufendes Wertpapier ("gewinnabhängige"
Anleihe) mit unterschiedlichen Ausstattungsformen. Die im Genußschein
verbrieften Genußrechte stellen bei der emittierenden Gesellschaft
Eigenkapital dar, gewähren ihren Inhabern aber keine Eigentümerrechte.
Ggf. Teilnahme am Verlust des Unternehmens.
Geregelter
Markt
Marktsegment mit geringeren Zugangsvoraussetzungen als im Amtlichen
Handel; vorzugsweise gedacht für kleine und mittlere Aktiengesellschaften.
Gewinnmitnahme
Verkauf von Wertpapieren mit dem Ziel, den Kursgewinn zwischen
Verkaufs- und Einkaufspreis zu realisieren.
Grundkapital
Das nominelle Kapital einer Aktiengesellschaft. Es ist in einzelne
Anteile (Aktien) zerlegt.
H
Händler
Vertreter der zum Börsenhandel zugelassenen Kreditinstitute.
Handelsüberwachungsstelle
Organ der Börse, das den Handel an der Börse und die
Börsengeschäftsabwicklung überwacht.
Hausse
Länger anhaltender starker Kursanstieg an der Börse.
I
Index
Kennziffer, die Veränderungen bestimmter Größen
zum Ausdruck bringt und Vergleiche, insbesondere von Wert- oder
Preisveränderungen ermöglicht.
Inhaberaktien
Wertpapiere, in denen der Aussteller die Leistung allein dem lnhaber
des Wertpapiers, nicht einer bestimmten Person verspricht.
Insider
Im Börsenhandel Bezeichnung für Personen, die wegen
ihrer Stellung in einem Unternehmen einen Informationsvorsprung
haben. Dessen Ausnutzung zum eigenen Vorteil bei Wertpapiergeschäften
ist gesetzlich verboten.
lnstitutionelle
Anleger
Neben Berufshandel und privaten Investoren die dritte Anlegergruppe
an der Börse; vor allem Versicherungsgesellschaften, Pensionsfonds,
große Vermögensverwaltungen und Kapitalanlagegesellschaften.
Interimsschein
Urkunde, die nach Gründung einer Aktiengesellschaft vor Ausstellung
der endgültigen Aktien an deren Stelle ausgegeben wird.
K
Kassageschäft
Kauf- oder Verkaufsabschluß an der Börse, der am 2.
Börsentag nach dem Geschäftsabschluß zu erfüllen
ist.
Konsortium
Vertragsgesellschaft bürgerlichen Rechts, gebildet von Banken
(Konsorten) zur gemeinsamen Durchführung eines bestimmten
Geschäfts, des Konsortialgeschäftes. Hierdurch wird
das Risiko für den einzelnen vermindert und die Kapital-
und Geschäftsbasis vergrößert.
Kulisse
Berufsmäßiger Wertpapierhandel der Makler und Kreditinstitute,
wenn diese für eigene Rechnung am Börsengeschehen teilnehmen.
Kupon
(Coupon)
Zinsschein eines festverzinslichen Wertpapiers, auf den am Fälligkeitstag
Zinsen gezahlt werden.
Kurs
Preis, der sich durch Angebot und Nachfrage für Wertpapiere
an den Börsen bildet.
Kursblatt
Jede deutsche Wertpapierbörse gibt an jedem Börsentag
ein Amtliches Kursblatt heraus. Es enthält die Tageskurse
aller an der jeweiligen Börse notierten Papiere.
Kurszusätze
und -hinweise
Sie erläutern das Verhältnis von Angebot und Nachfrage
bei der Bildung des Kurses und geben Auskunft, ob und in welchem
Umfang limitierte Aufträge ausgeführt werden konnten.
Kurszusätze:
Zu den festgestellten Kursen müssen bei Nr. 1 bis 5 außer
den unlimitierten Kauf- und Verkaufsaufträgen alle über
dem festgestellten Kurs limitierten Kaufaufträge und alle
unter dem festgestellten Kurs limitierten Verkaufsaufträge
ausgeführt sein. Inwieweit die zum festgestellten Kurs limitierten
Kauf- und Verkaufsaufträge ausgeführt werden konnten,
ergeben die Kurszusätze.
1. b oder Kurs ohne Zusatz = bezahlt: Alle Aufträge
sind ausgeführt;
2. bG = bezahlt Geld: Die zum festgestellten Kurs limitierten
Kaufaufträge müssen nicht vollständig ausgeführt
sein; es bestand weitere Nachfrage;
3. bB = bezahlt Brief: Die zum festgestellten Kurs limitierten
Verkaufsaufträge müssen nicht vollständig ausgeführt
sein; es bestand weiteres Angebot;
4. ebG = etwas bezahlt Geld: Die zum festgestellten Kurs
limitierten Kaufaufträge konnten nur zu einem geringen Teil
ausgeführt werden;
5. ebB = etwas bezahlt Brief: Die zum festgestellten Kurs
limitierten Verkaufsaufträge konnten nur zu einem geringen
Teil ausgeführt werden;
6. ratG = rationiert Geld: Die zum Kurs und darüber
limitierten sowie die unlimitierten Kaufaufträge konnten
nur beschränkt ausgeführt werden;
7. ratB = rationiert Brief: Die zum Kurs und niedriger
limitierten sowie die unlimitierten Verkaufsaufträge konnten
nur beschränkt ausgeführt werden;
8. * = Sternchen: Kleine Beträge konnten ganz oder
teilweise nicht gehandelt werden.
Kurshinweise:
G = Geld: Es fand kein Umsatz statt, zu diesem Preis bestand
nur Nachfrage;
B = Brief: Es fand kein Umsatz statt, zu diesem Preis bestand
nur Angebot;
- = gestrichen: Ein Kurs konnte nicht festgestellt werden;
ausg = ausgesetzt: Die Kursnotierung ist ausgesetzt; ein Ausruf
ist nicht gestattet;
L
Limit
Angabe des höchsten Kurses, zu dem gekauft bzw. des niedrigsten,
zu dem verkauft werden darf.
M
Makler
Kursmakler: Vereidigter Börsenmakler, der die Kurse für
die von ihm betreuten Wertpapiere auf der Grundlage von Kauf-
und Verkaufsaufträgen ermittelt und in begrenztem Maße,
Käufe und Verkäufe für fremde und eigene Rechnung
abschließt.
Freimakler: kaufen und verkaufen Wertpapiere auf eigenen
Namen und eigenes Risiko und vermitteln Geschäfte zwischen
den anderen Börsenbesuchern. Die Börsengeschäftsführung
kann für die Preisfeststellung im Geregelten Markt sowie
im Freiverkehr die Skontroführung auf einzelne Freimakler
übertragen.
Marge
im Wertpapierhandel der Unterschied zwischen Kaufs- und Verkaufskurs.
N
Nennwert (Nominalwert)
Der auf einem Wertpapier aufgedruckte DM-Betrag. Bei Aktien der
betragsmäßige Anteil am Grundkapital, bei Rentenwerten
die Höhe der Forderung.
Nominalzins
Der vertraglich zugesicherte, auf den Nennwert einer Schuldverschreibung
bezogene Zinssatz.
O
Optionsgeschäft
Eine Unterart des Termingeschäftes, bei dem man gegen Zahlung
einer Prämie das Optionsrecht erwirbt, Wertpapiere innerhalb
einer bestimmten Frist jederzeit zu einem bestimmten Preis (Basispreis)
zu kaufen oder zu verkaufen.
Orderbuch
Das von den Kursmaklern zu führende Tagebuch, in das alle
Kauf- und \/erkaufsaufträge sowie die ermittelten Kurse einzutragen
sind.
P
pari (ital. gleich)
Der Kurs entspricht dem Nennwert; unter pari = der Kurs ist niedriger
als der Nennwert; über pari = der Kurs ist höher als
der Nennwert.
Plazierung
Unterbringung neu emittierter Wertpapiere, insbesondere durch
Verkauf an das breite Publikum.
Prospekt
Gesetzlich vorgeschriebene Zusammenstellung von Angaben über
eine Gesellschaft, die Wertpapiere zum Börsenhandel mit amtlicher
Notierung einführen will. Die Prospekte müssen in einem
überregionalen Börsenpflichtblatt abgedruckt oder als
Druckschrift dem Publikum zur Verfügung gestellt werden.
R
Rendite
Bei Wertpapieren der in Prozenten des Erwerbspreises angegebene
Ertrag, den das Papier bei Berücksichtigung aller Faktoren
(Zins, Kurs, Laufzeit etc.) jährlich erbringt. Die Rendite
ist also in aller Regel nicht mit dem Nominalzins oder dem Dividendenprozentsatz
identisch.
S
Skontro
Verbindliche Aufzeichnungen des Maklers über die ihm erteilten
Aufträge.
Spekulation
Die meist kurzfristige, auf gewinnbringende Ausnutzung der Preisunterschiede
zu verschiedenen Zeitpunkten gerichtete Betätigung an der
Börse.
Stop-loss-/Stop-buy-order
Limitierter Kauf- bzw. Verkaufsauftrag mit der Maßgabe,
daß der Auftrag bei Erreichen des Limits zu einer "billigst"-
bzw. "bestens"-Order umgewandelt wird und beim nächstfolgenden
Umsatz zur Ausführung gelangt.
Stücknotierung
Kursfeststellung für Aktien in DM je Stück.
Stückzinsen
Die auf die Zeit zwischen dem letzten Zinstermin und dem Tag vor
der Geschäftserfüllung entfallenden, aber noch nicht
fälligen Zinsen festverzinslicher Papiere. Sie hat der Käufer
zusätzlich zu bezahlen, da sie ihm beim nächsten Zinstermin
zugehen.
T
Termingeschäft
Wertpapiergeschäft, dessen Bedingungen heute festgelegt werden,
das aber erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt wird.
V
Variable Notierung
Wenn außer dem Einheitskurs für Wertpapiere Kurse während
der gesamten Dauer der Börsenversammlung festgestellt werden,
wird dies als variable oder auch fortlaufende Notierung bezeichnet.
Die erforderliche Mindeststückzahl für einen variablen
Geschäftsabschluß beläuft sich bei Aktien abhängig
vom Nominalwert auf St. 50 oder St. 100 Aktien oder jeweils einem
Mehrfachen davon. Die Aufträge, die unter dem Mindestvolumen
bleiben, werden zum Einheitskurs abgerechnet. Die erste variable
Notierung wird als Eröffnungskurs bezeichnet, die letzte
variable Notierung als Schlußkurs.
W
Wertpapier
Urkunde, in der ein privates Recht verbrieft ist, für dessen
Geltendmachung der Besitz der Urkunde erforderlich ist.
Z
Zulassungsausschuß
Organ der Börse, dem die Zulassung von Wertpapieren zum Geregelten
Markt obliegt.
Zulassungsstelle
Organ der Börse, dem die Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel
mit amtlicher Notierung obliegt.
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