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Das kleine Anleger-Lexikon

A

Agio (Aufgeld)

Der Betrag, der bei der Neuausgabe von Wertpapieren den Nennbetrag übersteigt.

Aktie
Die Urkunde, die ihrem Inhaber (Aktionär) einen Anteil am Grundkapital einer
Aktiengesellschaft und bestimmte Unternehmensrechte verbrieft.

Man unterscheidet:

lnhaberaktie

Namensaktie

Stammaktie: Gewährt dem Inhaber die normalen durch das Aktiengesetz festgelegten Anteilsrechte;

Vorzugsaktie: Aktie mit Sonderrechten (z.B. Dividendenvorzug, garantierte Mindestdividende), jedoch in der Regel ohne Stimmrecht.

Aktiengesellschaft (AG)
Handelsgesellschaft, deren Gesellschafter (Aktionäre) mit Einlagen an dem in
Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind, wobei ihre Haftung auf die Einlage beschränkt ist.

Amtlicher Handel
Breitestes Marktsegment der Börse mit den strengsten Zugangsvoraussetzungen und amtlicher Feststellung (Notierung) der Kurse.

Anleihe
Sammelbezeichnung für alle Schuldverschreibungen bzw. Obligationen mit festem (in Einzelfällen auch variablem) Zinssatz und vereinbarter Laufzeit.

Arbitrage
Ausnutzung von Kursunterschieden derselben Wertpapiere an verschiedenen Wertpapierbörsen zum gleichen Zeitpunkt.

Aufsichtsrat
Oberstes Kontrollorgan einer Aktiengesellschaft.

B


Baisse
Längere Zeit anhaltende Kursrückgänge auf breiter Front.

behauptet
Gibt der Kurs eines Wertpapiers trotz großer Verkaufsaufträge nicht nach, so hat er sich "behauptet".

Belegschaftsaktien
Ausgabe von Aktien eines Unternehmens an die Belegschaft; in der Regel zu einem Vorzugskurs. Unmittelbarste Form der Beteiligung von Arbeitnehmern am Produktivvermögen.

bestens
Zusatz zu einem Verkaufsauftrag für Wertpapiere, der ohne Kursbindung (Limit) vollzogen werden soll.

Bezugsrecht
Anspruch des Aktionärs auf einen seinem Aktienbesitz entsprechenden Anteil an neuen Aktien bei Kapitalerhöhungen einer Aktiengesellschaft. Der Anspruch kann selbständig veräußert werden.

billigst
Zusatz zu einem Kaufauftrag für Wertpapiere, der ohne Kursbindung (Limit) ausgeführt werden soll.

Börsenrat
Oberstes Organ der Börse, dem u.a. die Überwachung der Geschäftsführung (vgl. Aufsichtsrat bei der Aktiengesellschaft) obliegt.

Bogen
Zu einem Wertpapier gehörende, getrennte Urkunde, die in Unterabschnitte (Zinsscheine oder Dividendenscheine) eingeteilt ist. Die Abschnitte müssen zur Zins- bzw. Dividendenzahlung vorgelegt werden.

Bonus
Neben der Dividende gewährte zusätzliche Sondervergütung.

BOSS-CUBE
kombiniertes System zur Weiterleitung von Börsenorders per Datenleitung (BOSS = Börsen-Order-Service-System) und zur Unterstützung der Kursfindung (CUBE = Computer-Unterstütztes-Börsenhandels- und Entscheidungssystem)

Brief
Börsenbezeichnung für Wertpapierangebote.


C


Courtage
Gebühr des Maklers, die von beiden Partnern, zwischen denen er ein Geschäft vermittelt hat, zu bezahlen ist.


D


DAX
Deutscher Aktienindex. Gemeinsamer Index der deutschen Wertpapierbörsen auf der Grundlage von 30 ausgesuchten deutschen Aktienwerten. Basis für Indexkontrakte im Rahmen der Deutschen Terminbörse.

Depot
Die Verwahrung von Wertpapieren gegen Gebühren bei einer Bank, wobei auch die Verwaltung (z.B. Einziehen der Dividende oder Zinsen und die Ausübung von Bezugsrechten) mit einbezogen ist.

Disagio (Abgeld)
Unterschied zwischen dem Nennwert eines festverzinslichen Wertpapiers und seinem darunterliegenden Ausgabekurs.

Dividende
Gewinnausschüttung einer Aktiengesellschaft, die in DM je Aktie angegeben wird.

Dividendenrendite
Verhältnis der Dividende zum jeweiligen Börsenkurs.

E


Effekten
Sammelbegriff für Wertpapiere.

Eigenkapital
Das dem Unternehmen selbst gehörende Kapital.

Einführungskurs
Kurs bei der ersten Notiz von Wertpapieren an einer Börse.

Einheitskurs
(Kassakurs) Für manche Wertpapiere wird während der Börsenzeit der Kurs nur einmal festgesetzt und nicht fortlaufend. Zu diesem Einheitskurs werden alle nicht oder entsprechend limitierten Geschäfte abgewickelt. Einheitskurse werden berechnet a) für Wertpapiere, die nicht zur variablen Notierung zugelassen sind, b) bei zur variablen Notierung zugelassenen Wertpapieren für solche Aufträge, die die vorgeschriebene Mindeststückzahl nicht erreichen.

Emission
Ausgabe von Wertpapieren, d.h. ihre Unterbringung im Publikum und Einführung in den Handel.

Emittent
Unternehmen oder öffentliche Körperschaft, die Aktien bzw. Rentenwerte oder Genußscheine ausgibt.

Eröffnungskurs
Der zu Beginn der Börse bei den fortlaufend gehandelten Papieren festgestellte Kurs.

F


Festverzinsliche Wertpapiere
Alle Wertpapiere, die während ihrer gesamten Laufzeit zu einem vereinbarten festen (unveränderlichen) Satz verzinst und zu festgelegten Bedingungen (Terminen) getilgt (= zurückgezahlt) werden, z.B. Anleihen, Kommunalobligationen, Pfandbriefe und Bankschuldverschreibungen.

fixen
Verkauf von Wertpapieren, die der Verkäufer noch gar nicht hat (Leerverkauf) für einen späteren ("fixen") Termin. Er hofft, sie bis zum Erfüllungstermin billiger erwerben zu können.

Freiverkehr
Handel in Wertpapieren, die weder zur amtlichen Notierung noch zum Geregelten Markt zugelassen sind.

Freiverkehrsausschuß
Gremium, das über die Einbeziehung von Wertpapieren in den Freiverkehr beschließt.

Fremdkapital
Geldmittel, die sich ein Unternehmen geliehen hat.

fungibel
Waren oder Werte, die untereinander vertretbar, gegenseitig austauschbar sind.

G


Genußschein
Zwischen Aktie und Anleihe einzustufendes Wertpapier ("gewinnabhängige" Anleihe) mit unterschiedlichen Ausstattungsformen. Die im Genußschein verbrieften Genußrechte stellen bei der emittierenden Gesellschaft Eigenkapital dar, gewähren ihren Inhabern aber keine Eigentümerrechte. Ggf. Teilnahme am Verlust des Unternehmens.

Geregelter Markt
Marktsegment mit geringeren Zugangsvoraussetzungen als im Amtlichen Handel; vorzugsweise gedacht für kleine und mittlere Aktiengesellschaften.

Gewinnmitnahme
Verkauf von Wertpapieren mit dem Ziel, den Kursgewinn zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis zu realisieren.

Grundkapital
Das nominelle Kapital einer Aktiengesellschaft. Es ist in einzelne Anteile (Aktien) zerlegt.


H


Händler
Vertreter der zum Börsenhandel zugelassenen Kreditinstitute.

Handelsüberwachungsstelle
Organ der Börse, das den Handel an der Börse und die Börsengeschäftsabwicklung überwacht.

Hausse
Länger anhaltender starker Kursanstieg an der Börse.


I


Index
Kennziffer, die Veränderungen bestimmter Größen zum Ausdruck bringt und Vergleiche, insbesondere von Wert- oder Preisveränderungen ermöglicht.

Inhaberaktien
Wertpapiere, in denen der Aussteller die Leistung allein dem lnhaber des Wertpapiers, nicht einer bestimmten Person verspricht.

Insider
Im Börsenhandel Bezeichnung für Personen, die wegen ihrer Stellung in einem Unternehmen einen Informationsvorsprung haben. Dessen Ausnutzung zum eigenen Vorteil bei Wertpapiergeschäften ist gesetzlich verboten.

lnstitutionelle Anleger
Neben Berufshandel und privaten Investoren die dritte Anlegergruppe an der Börse; vor allem Versicherungsgesellschaften, Pensionsfonds, große Vermögensverwaltungen und Kapitalanlagegesellschaften.

Interimsschein
Urkunde, die nach Gründung einer Aktiengesellschaft vor Ausstellung der endgültigen Aktien an deren Stelle ausgegeben wird.

K

Kassageschäft
Kauf- oder Verkaufsabschluß an der Börse, der am 2. Börsentag nach dem Geschäftsabschluß zu erfüllen ist.

Konsortium
Vertragsgesellschaft bürgerlichen Rechts, gebildet von Banken (Konsorten) zur gemeinsamen Durchführung eines bestimmten Geschäfts, des Konsortialgeschäftes. Hierdurch wird das Risiko für den einzelnen vermindert und die Kapital- und Geschäftsbasis vergrößert.

Kulisse
Berufsmäßiger Wertpapierhandel der Makler und Kreditinstitute, wenn diese für eigene Rechnung am Börsengeschehen teilnehmen.

Kupon (Coupon)
Zinsschein eines festverzinslichen Wertpapiers, auf den am Fälligkeitstag Zinsen gezahlt werden.

Kurs
Preis, der sich durch Angebot und Nachfrage für Wertpapiere an den Börsen bildet.

Kursblatt
Jede deutsche Wertpapierbörse gibt an jedem Börsentag ein Amtliches Kursblatt heraus. Es enthält die Tageskurse aller an der jeweiligen Börse notierten Papiere.

Kurszusätze und -hinweise
Sie erläutern das Verhältnis von Angebot und Nachfrage bei der Bildung des Kurses und geben Auskunft, ob und in welchem Umfang limitierte Aufträge ausgeführt werden konnten.
Kurszusätze:
Zu den festgestellten Kursen müssen bei Nr. 1 bis 5 außer den unlimitierten Kauf- und Verkaufsaufträgen alle über dem festgestellten Kurs limitierten Kaufaufträge und alle unter dem festgestellten Kurs limitierten Verkaufsaufträge ausgeführt sein. Inwieweit die zum festgestellten Kurs limitierten Kauf- und Verkaufsaufträge ausgeführt werden konnten, ergeben die Kurszusätze.
1. b oder Kurs ohne Zusatz = bezahlt: Alle Aufträge sind ausgeführt;
2. bG = bezahlt Geld: Die zum festgestellten Kurs limitierten Kaufaufträge müssen nicht vollständig ausgeführt sein; es bestand weitere Nachfrage;
3. bB = bezahlt Brief: Die zum festgestellten Kurs limitierten Verkaufsaufträge müssen nicht vollständig ausgeführt sein; es bestand weiteres Angebot;
4. ebG = etwas bezahlt Geld: Die zum festgestellten Kurs limitierten Kaufaufträge konnten nur zu einem geringen Teil ausgeführt werden;
5. ebB = etwas bezahlt Brief: Die zum festgestellten Kurs limitierten Verkaufsaufträge konnten nur zu einem geringen Teil ausgeführt werden;
6. ratG = rationiert Geld: Die zum Kurs und darüber limitierten sowie die unlimitierten Kaufaufträge konnten nur beschränkt ausgeführt werden;
7. ratB = rationiert Brief: Die zum Kurs und niedriger limitierten sowie die unlimitierten Verkaufsaufträge konnten nur beschränkt ausgeführt werden;
8. * = Sternchen: Kleine Beträge konnten ganz oder teilweise nicht gehandelt werden.
Kurshinweise:
G = Geld: Es fand kein Umsatz statt, zu diesem Preis bestand nur Nachfrage;
B = Brief: Es fand kein Umsatz statt, zu diesem Preis bestand nur Angebot;
- = gestrichen: Ein Kurs konnte nicht festgestellt werden;
ausg = ausgesetzt: Die Kursnotierung ist ausgesetzt; ein Ausruf ist nicht gestattet;

L


Limit
Angabe des höchsten Kurses, zu dem gekauft bzw. des niedrigsten, zu dem verkauft werden darf.

M

Makler
Kursmakler: Vereidigter Börsenmakler, der die Kurse für die von ihm betreuten Wertpapiere auf der Grundlage von Kauf- und Verkaufsaufträgen ermittelt und in begrenztem Maße, Käufe und Verkäufe für fremde und eigene Rechnung abschließt.
Freimakler: kaufen und verkaufen Wertpapiere auf eigenen Namen und eigenes Risiko und vermitteln Geschäfte zwischen den anderen Börsenbesuchern. Die Börsengeschäftsführung kann für die Preisfeststellung im Geregelten Markt sowie im Freiverkehr die Skontroführung auf einzelne Freimakler übertragen.

Marge
im Wertpapierhandel der Unterschied zwischen Kaufs- und Verkaufskurs.

N


Nennwert (Nominalwert)
Der auf einem Wertpapier aufgedruckte DM-Betrag. Bei Aktien der betragsmäßige Anteil am Grundkapital, bei Rentenwerten die Höhe der Forderung.

Nominalzins
Der vertraglich zugesicherte, auf den Nennwert einer Schuldverschreibung bezogene Zinssatz.

O

Optionsgeschäft
Eine Unterart des Termingeschäftes, bei dem man gegen Zahlung einer Prämie das Optionsrecht erwirbt, Wertpapiere innerhalb einer bestimmten Frist jederzeit zu einem bestimmten Preis (Basispreis) zu kaufen oder zu verkaufen.

Orderbuch
Das von den Kursmaklern zu führende Tagebuch, in das alle Kauf- und \/erkaufsaufträge sowie die ermittelten Kurse einzutragen sind.

P


pari (ital. gleich)
Der Kurs entspricht dem Nennwert; unter pari = der Kurs ist niedriger als der Nennwert; über pari = der Kurs ist höher als der Nennwert.

Plazierung
Unterbringung neu emittierter Wertpapiere, insbesondere durch Verkauf an das breite Publikum.

Prospekt
Gesetzlich vorgeschriebene Zusammenstellung von Angaben über eine Gesellschaft, die Wertpapiere zum Börsenhandel mit amtlicher Notierung einführen will. Die Prospekte müssen in einem überregionalen Börsenpflichtblatt abgedruckt oder als Druckschrift dem Publikum zur Verfügung gestellt werden.

R


Rendite
Bei Wertpapieren der in Prozenten des Erwerbspreises angegebene Ertrag, den das Papier bei Berücksichtigung aller Faktoren (Zins, Kurs, Laufzeit etc.) jährlich erbringt. Die Rendite ist also in aller Regel nicht mit dem Nominalzins oder dem Dividendenprozentsatz identisch.

S


Skontro
Verbindliche Aufzeichnungen des Maklers über die ihm erteilten Aufträge.

Spekulation
Die meist kurzfristige, auf gewinnbringende Ausnutzung der Preisunterschiede zu verschiedenen Zeitpunkten gerichtete Betätigung an der Börse.

Stop-loss-/Stop-buy-order
Limitierter Kauf- bzw. Verkaufsauftrag mit der Maßgabe, daß der Auftrag bei Erreichen des Limits zu einer "billigst"- bzw. "bestens"-Order umgewandelt wird und beim nächstfolgenden Umsatz zur Ausführung gelangt.

Stücknotierung
Kursfeststellung für Aktien in DM je Stück.

Stückzinsen
Die auf die Zeit zwischen dem letzten Zinstermin und dem Tag vor der Geschäftserfüllung entfallenden, aber noch nicht fälligen Zinsen festverzinslicher Papiere. Sie hat der Käufer zusätzlich zu bezahlen, da sie ihm beim nächsten Zinstermin zugehen.

T


Termingeschäft
Wertpapiergeschäft, dessen Bedingungen heute festgelegt werden, das aber erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt wird.

V


Variable Notierung
Wenn außer dem Einheitskurs für Wertpapiere Kurse während der gesamten Dauer der Börsenversammlung festgestellt werden, wird dies als variable oder auch fortlaufende Notierung bezeichnet. Die erforderliche Mindeststückzahl für einen variablen Geschäftsabschluß beläuft sich bei Aktien abhängig vom Nominalwert auf St. 50 oder St. 100 Aktien oder jeweils einem Mehrfachen davon. Die Aufträge, die unter dem Mindestvolumen bleiben, werden zum Einheitskurs abgerechnet. Die erste variable Notierung wird als Eröffnungskurs bezeichnet, die letzte variable Notierung als Schlußkurs.

W


Wertpapier
Urkunde, in der ein privates Recht verbrieft ist, für dessen Geltendmachung der Besitz der Urkunde erforderlich ist.

Z


Zulassungsausschuß
Organ der Börse, dem die Zulassung von Wertpapieren zum Geregelten Markt obliegt.

Zulassungsstelle
Organ der Börse, dem die Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel mit amtlicher Notierung obliegt.

 
       
 
 

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